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Mediation


Mediation – Was ist das ?
Mediation ist eine außergerichtliche Konfliktlösungsmethode, bei der ein Mediator es den Parteien ermöglicht, (wieder) miteinander zu reden und eine für sie individuell richtige Lösung zu finden. Dies erfolgt autonom, effizient, kostengünstig und nicht öffentlich!

MediationAnwendungsfelder
Wesentliche Anwendungsfelder von Mediation sind: Wirtschaftsmediation bei innerbetrieblichen Konflikten am Arbeitsplatz, in der Unternehmensnachfolge, in Teams oder zwischen Abteilungen, aber auch bei Streitfällen zwischen Unternehmen und/oder Kunden; in Erbschaftsangelegenheiten, bei Trennung und Scheidung, in öffentlichen Bereichen wie Schule oder Verwaltung.

In der Mediation werden Konflikte konstruktiv ausgetragen und Lösungen auf eine sichere Basis gestellt. 

Vorteile der Mediation:

  • Schnelligkeit, d.h. von (gerichtlichen) Fristen unabhängiges Verfahren
  • Überschaubare, vorher festgelegte Kosten
  • Hohe Akzeptanz der Lösung, da diese selbst gefunden wird

Mediatoren: Dr. Ulrike Köster, Anja Schmitt und Ronald Büssow

Konflikthotline: 0171- 41 56 475  

Gespräche bleiben in unserer schnelllebigen Zeit immer häufiger auf der Strecke. Konsequenz: Kleine Unstimmigkeiten werden nicht geklärt und wachsen sich zu Konflikten aus. Wir wissen alle wie belastend solche ungeklärten Situationen sind: Die Energie fließt nicht in die eigentliche Arbeit sondern in die Gedanken an den Konfliktpartner. Die Arbeitsatmosphäre ist angespannt, jedes Wort wird auf die Goldwaage gelegt.

Hier setzt unsere Konflikthotline an: Eine/r kompetente/r Konfliktberater/in unterstützt Sie kurzfristig bei der Klärung Ihres Anliegens und der weiteren Vorgehensweise. 

Wissenswertes zur Mediation

Mediatoren sind ausgebildete, neutrale Vermittler in Streitfällen. Sie helfen bei der gemeinsamen Problembearbeitung, indem sie sich zunächst um die Entwicklung eines kontinuierlichen Dialogs zwischen den Streitparteien bemühen. Hierbei schaffen sie die Rahmenbedingungen für faire Kommunikation und Verhandlungen. Ziel ist es, dass beide Parteien einen lebbaren Kompromiss erarbeiten.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist nimmt der Mediator eine Rolle ein, in der er

  • die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.
  • das Gespräch leitet, damit beide Parteien genügend Möglichkeiten zur Darlegung ihres Konfliktes haben.
  • nicht urteilt oder wertet. Er trifft keine Entscheidung.
  • bei der Entwicklung individueller Lösungen für die Zukunft unterstützt.
  • die Ergebnisse schriftlich festhält.
  • den Inhalt der Verhandlungen vertraulich behandelt und der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegt.

Die Mediation ist eine umfassende Vermittlungsarbeit, die zwar nicht nach statischen Verfahrensregeln abläuft, aber dennoch strukturiert und systematisch durchgeführt wird. Grundlage einer erfolgreichen Mediation ist das 5-Phasen-Schema, das den Prozess in fünf einzelne Abschnitte gliedert. Zusätzlich ergänzen wir diese noch um die Auftragsklärung im Vorfeld und die abschließende Umsetzung. Im Detail sieht das Verfahren dann so aus: 

Phase 1 – Vorbereitung und Abschluss der Mediationsvereinbarung 

In Phase 1 erfolgen zuerst eine Kontaktaufnahme und ein erstes Kennenlernen zwischen den Streitparteien und dem Mediator. Die Parteien legen die Situation und ihre Motivation dar. Die Rahmenbedingungen der Mediation werden geklärt. Der Mediator stellt den Ablauf und die Prinzipien des Verfahrens dar. Die Streitparteien besprechen ihre Erwartungen mit dem Mediator. Abschließend werden die Gebühren für die Mediation verhandelt und eine Mediationsvereinbarung wird geschlossen. Die Klärung eines konkreten Mediationsauftrages ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Mediation.

Phase 2 – Klärung des Konfliktes 

In Phase zwei stellen beide Streitparteien den Konflikt aus ihrer Sicht dar. Der Mediator sammelt alle Themen und Informationen zu den strittigen Punkten und strukturiert die zu klärenden Fragen.

Phase 3 – Interessen und Motive als Bestandteil der Konfliktlösung

In Phase 3 geht der Moderator der Frage nach: „Um was geht es eigentlich?“ Der Konflikt wird aus unterschiedlichen Perspektiven durchdrungen, um die Beweggründe und Ziele der Streitparteien offenzulegen. Ziel ist es, unter den Streitparteien ein gegenseitiges Verständnis zu wecken.

Phase 4 – Konfliktlösung/Einigung

Der Mediator sammelt Vorschlägen zur interessensgerechten Lösung des Konflikts und unterstützt die Streiparteien bei der Bewertung der Lösungsoptionen. Ziel ist es, mit den beiden Parteien eine Win-Win-Situation zu erarbeiten.

Phase 5 – Einigung und Prozessabschluss

Mit Unterstützung des Mediators einigen sich die beiden Parteien auf einvernehmliche Lösung. Es wird geprüft, ob sich die herausgearbeiteten Interessen der Beteiligten und die Lösungsoptionen in Einklang bringen lassen und wie realistisch ihre Umsetzung ist. Nachdem sich alle Parteien auf eine gemeinsame Lösung geeinigt haben, wird diese in einem abschließenden Mediationsvertrag festgehalten.

Im Rahmen eines Abschlussgesprächs wird der Mediationsvertrag unterzeichnet und besprochen, wie die Vereinbarung umgesetzt werden kann. Gegebenenfalls werden nachfolgende Treffen terminiert und das Mediationsverfahren mit einer Würdigung der geleisteten Arbeit beendet. 

Eine Mediation ist immer dann sinnvoll, wenn grundlegende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Streitparteien sind bereit, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen.
  • Sie benennen offen alle relevanten Themen und Aspekte.
  • Die Streitparteien schildern den Konflikt aus ihrer Sicht.
  • Die Parteien bekommen die Möglichkeit, ihre Interessen darzustellen.
  • Sie entwickeln gemeinsam Lösungen für die Zukunft.
  • Sie nehmen freiwillig an der Mediation teil.
  • Die Parteien sind bereit eine akzeptierte und verbindliche Vereinbarung zu unterzeichnen.

Die Vorteile der Mediation ergeben sich aus den Rahmenbedingungen und Zielsetzungen der Mediation:

  • Aktive Beteiligung der Streitparteien an der Entwicklung von Konfliktlösungen.
  • Mediation ist als ein unmittelbares und unbürokratisches Verfahren sofort einsetzbar.
  • Die Akzeptanz und Tragfähigkeit der entwickelten Lösungen ist viel höher als bei einem Gerichtsurteil, da die Parteien an der Entwicklung beteiligt waren.
  • Eine Mediation ist deutlich günstiger als ein Gerichtsverfahren.
  • Der Mediator ist neutraler Verhandlungsführer.
  • Erklärtes Ziel ist eine gemeinsam erarbeitete und von allen Parteien getragene Lösung.
  • Wesentlicher Grundsatz ist die Erhaltung einer Beziehung zwischen den Konfliktparteien.
  • Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen
  • Das Image der Konflikt-Partner in der Öffentlichkeit nimmt keinen Schaden.

Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2008/52/EU wird zukünftig der Zugang zum Recht in grenzüberschreitenden Zivil- und Handelssache erleichtert werden. In Deutschland sind die Gerichte mit Klagen überlastet. Deshalb holte die Bundesregierung zum großen Wurf aus und hat im Mai 2011 Rechtsgrundlagen für die Mediation in allen Rechtsbereichen im neuen Mediationsgesetz geschaffen. Mediation wird jetzt möglich sein in Zivil- und Handelssachen, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit, Arbeits- und Familiengerichtsbarkeit.

Das neue Gesetz stellt die Verschwiegenheitsverpflichtung des/r Mediators/in klar und legt fest, dass die Mediation – wie auch andere Vergleichsverhandlungen ? die Verjährung hemmt. Nach dem neuen Gesetz kann die Mediationsvereinbarung sogar für vollstreckbar erklärt werden, was sie einem anwaltlichen Vergleich gleichstellt.

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